Barrierefreiheit Website Kleinunternehmen: Was das BFSG jetzt verlangt
Barrierefreiheit Website Kleinunternehmen: Was das BFSG jetzt verlangt ! Barrierefreiheit auf der Webseite eines Handwerkers überprüfen Kurzfassung: Für viele kommerzielle Websites gilt das BFSG seit dem 28.
Barrierefreiheit Website Kleinunternehmen: Was das BFSG jetzt verlangt

Kurzfassung: Für viele kommerzielle Websites gilt das BFSG seit dem 28. Juni 2025. Betroffen sind vor allem Seiten mit Vertragsabschluss, etwa Onlineshops oder Terminbuchungen, während reine Informationsseiten oft außen vor bleiben. Wer unsicher ist, sollte jetzt einen kurzen Audit gegen EN 301 549 und WCAG machen oder die Bundesfachstelle Barrierefreiheit kontaktieren.
Kurz gesagt:
- Wenn Ihre Website einen Kauf, eine Buchung oder die Verarbeitung sensibler Kundendaten anbietet, besteht akuter Handlungsbedarf für Barrierefreiheit.
- Das Gesetz gilt vor allem für Shops, Buchungssysteme und Bankdienstleistungen für Privatkunden, während reine Informationsseiten meist ausgenommen sind.
- Technisch orientiert sich die Umsetzung an den Normen EN 301 549 und WCAG 2.2, wobei Kontrast, Tastaturnavigation und Alternativtexte zentrale Anforderungen sind.
- Kleine Betriebe mit weniger als zehn Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter zwei Millionen Euro können unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen beantragen, müssen dies jedoch belegen.
- Für eine schnelle Umsetzung empfiehlt sich ein Vier-Stufen-Plan: Audit, systematische Mängelbeseitigung, gründliches Testen und laufende Pflege, am besten in Phasen verteilt.
Inhaltsverzeichnis
- Wer ist betroffen? Anwendungsbereich und Ausnahmen des BFSG
- Technische Standards: EN 301 549, WCAG und die wichtigsten Kriterien
- Vier-Stufen-Umsetzungsplan für Kleinbetriebe
- Prüfpunkte und Tools: Was Sie selbst testen können
- Ausnahmen, unverhältnismäßige Belastung und saubere Dokumentation
- Netivoo-Praxis: Was wir kleinen Handwerksbetrieben konkret anbieten
- Barrierefreiheit als Chance für kleine Unternehmen
- Netivoo-Angebot: Schnelle Umsetzung für Handwerksbetriebe
- Quellen
- FAQ
Wer ist betroffen? Anwendungsbereich und Ausnahmen des BFSG
Das Gesetz zielt nicht auf jede Website, sondern auf bestimmte Dienstleistungen für Verbraucher. Wer online verkauft, Termine mit Vertragsabschluss anbietet oder Bankgeschäfte für Privatkunden abwickelt, fällt in aller Regel unter das BFSG. Eine reine Visitenkarten-Seite ohne Warenkorb, ohne Buchungsfunktion und ohne Vertragsabschluss ist dagegen meist nicht erfasst, auch wenn viele Kleinunternehmen hier lieber auf Nummer sicher gehen.
Der Unterschied liegt in der Transaktion. Eine Handwerkerseite, die nur Leistungen beschreibt und ein Kontaktformular anbietet, ist rechtlich anders zu bewerten als ein Shop mit Zahlungsabwicklung. Genau diese Grenze sorgt in der Praxis für die meisten Rückfragen.
Kleinstunternehmen können unter bestimmten Bedingungen ausgenommen sein. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Beschäftigte hat und einen Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro aufweist, so die Definition, auf die sich die BFSG-FAQ bezieht. Diese Ausnahme gilt allerdings nicht automatisch für alle Bereiche des Gesetzes, deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die eigene Situation statt einer pauschalen Annahme.
So prüfen Sie in wenigen Minuten, ob Handlungsbedarf besteht:
- Bietet Ihre Website einen Kauf, eine Buchung oder einen anderen Vertragsabschluss für Verbraucher an?
- Verarbeiten Sie auf der Seite Zahlungen oder sensible Kundendaten im Rahmen eines Verbrauchergeschäfts?
- Beschäftigen Sie zehn oder mehr Mitarbeiter, oder liegt Ihr Jahresumsatz über zwei Millionen Euro?
- Haben Sie schon einmal geprüft, ob Formulare, Buttons und Bilder ohne Maus bedienbar sind?
Wer zwei oder mehr Fragen mit Ja beantwortet, sollte das Thema nicht aufschieben. Und selbst kleine Betriebe, die formal ausgenommen sind, gewinnen durch barrierefreie Gestaltung oft neue Kunden, die sonst abspringen würden.
Technische Standards: EN 301 549, WCAG und die wichtigsten Kriterien
Die europäische Norm EN 301 549 ist die technische Referenz, auf die sich das BFSG stützt. Sie übernimmt weite Teile der Erfolgskriterien aus den WCAG, dem internationalen Standard des W3C für barrierefreie Webinhalte. Wer sich an WCAG 2.2 orientiert, erfüllt damit meist auch die zentralen Anforderungen der EN 301 549, und spart sich spätere Nacharbeit, wenn der Standard weiterentwickelt wird.
Ein paar Kriterien tauchen in der Praxis besonders häufig als Stolpersteine auf:
- Der Kontrast zwischen Text und Hintergrund muss mindestens 4,5 zu 1 betragen, bei großer Schrift reichen 3,0 zu 1.
- Alle Funktionen müssen per Tastatur erreichbar sein, ohne Maus und ohne Zeitdruck.
- Ein sichtbarer Fokusindikator zeigt, welches Element gerade aktiv ist.
- Bilder brauchen Alternativtexte, die den Inhalt sinnvoll beschreiben.
- Überschriften folgen einer logischen Hierarchie von H1 bis H3, statt nur optisch groß zu wirken.
- Videos erhalten Untertitel oder ein Transkript, damit Inhalte auch ohne Ton zugänglich sind.
Kontrastwerte von 4,5 zu 1 für normalen Text und 3,0 zu 1 für großen Text gelten laut den Umsetzungsunterlagen der Bundesfachstelle als Mindestmaß. Das betrifft nicht nur Fließtext, sondern auch Buttons, Formularlabels und Navigationselemente, die im Alltag oft übersehen werden.
Automatische Prüfwerkzeuge erkennen fehlende Alttexte, zu geringen Kontrast oder fehlerhaftes HTML zuverlässig. Was sie nicht erkennen: ob ein Alttext inhaltlich sinnvoll ist, ob die Tab-Reihenfolge einer Seite logisch wirkt, oder ob ein Screenreader-Nutzer ein Formular tatsächlich versteht. Deshalb braucht jeder technische Check eine manuelle Ergänzung, bevor eine Seite live geht.

Vor dem Rollout lohnt sich eine kurze interne Checkliste: Kontrast geprüft, Tastaturnavigation getestet, Alttexte vergeben, Überschriften sortiert, Formulare mit klaren Fehlermeldungen versehen. Wer diese Punkte vor jedem Launch abhakt, vermeidet die teuersten Nachbesserungen.
Vier-Stufen-Umsetzungsplan für Kleinbetriebe
Kleine Unternehmen brauchen keinen aufwendigen Prozess, sondern eine klare Reihenfolge. Ein Vier-Stufen-Plan, wie ihn auch die Webinar-Unterlagen der Bundesfachstelle für Onlineshops beschreiben, lässt sich auf jede Betriebsgröße anpassen.
- Audit: Prüfen Sie zuerst Startseite, Kontaktformular, Checkout und alle PDFs, die Kunden herunterladen. Diese Bereiche erzeugen die meisten Anfragen und damit auch das größte Risiko bei Problemen.
- Umsetzung: Arbeiten Sie die gefundenen Mängel systematisch ab: Alttexte ergänzen, HTML semantisch strukturieren, Kontraste anpassen, Fokusindikatoren sichtbar machen. Kleine Änderungen an CSS und Markup lösen oft schon einen Großteil der Probleme.
- Testen: Kombinieren Sie automatisierte Tools mit einem Screenreader-Check und, wenn möglich, mit einem kurzen Test durch Menschen mit Behinderung. Automatisierte Werkzeuge allein reichen nicht aus, wie auch Praxisunterlagen zur Umsetzung betonen.
- Pflege und Dokumentation: Legen Sie fest, wer künftig für neue Inhalte verantwortlich ist, und prüfen Sie nach jedem größeren Update erneut. Ein einmaliger Umbau ohne laufende Pflege verfällt oft binnen Monaten wieder in alte Muster.
Profi-Tipp: Beginnen Sie mit den Seiten, die am meisten Umsatz bringen, etwa dem Kontaktformular oder der Notdienst-Seite, statt alles gleichzeitig umzubauen.
Wer wenig Zeit oder Budget hat, sollte die Umsetzung in Phasen aufteilen: zuerst die transaktionalen Bereiche, danach Leistungsseiten, zuletzt Referenzgalerien und Blogartikel. Dieser MVP-Ansatz verteilt den Aufwand über mehrere Wochen, statt einen einzigen großen Relaunch zu erzwingen, der Ressourcen bindet und oft ins Stocken gerät.
Kostenfreie Beratung ist ein unterschätzter Hebel in diesem Prozess. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet Kleinstunternehmen Beratungsangebote an, die viele Betriebe schlicht nicht kennen. Wer sich vor der Umsetzung informiert, vermeidet teure Fehlentscheidungen bei der Auswahl von Werkzeugen oder Dienstleistern. Auch praxisnahe Checklisten helfen dabei, den Umbau einer Handwerkerwebsite strukturiert zu planen, statt ad hoc einzelne Seiten zu überarbeiten.
Prüfpunkte und Tools: Was Sie selbst testen können
Ein solider Werkzeugkasten deckt die häufigsten Fehler ab, ohne dass Sie Entwickler sein müssen. Pa11y läuft automatisiert über ganze Seitenstrukturen und eignet sich gut, um wiederkehrende Probleme wie fehlende Labels zu finden. WAVE zeigt Fehler direkt im Browser als visuelle Overlays an, was besonders für Laien verständlich ist. Der WebAIM Contrast Checker prüft gezielt, ob Textfarbe und Hintergrund den geforderten Mindestkontrast erreichen, und Google Lighthouse liefert einen groben ersten Eindruck direkt aus dem Chrome-Browser heraus.
Diese Tools erkennen technische Verstöße, aber keine inhaltlichen Probleme. Ein Alttext kann formal vorhanden und trotzdem nutzlos sein, wenn er nur “Bild1.jpg” wiederholt statt den Inhalt zu beschreiben, dazu passende Formulierungsbeispiele finden sich in einer Anleitung für Alttexte bei Handwerkerwebsites. Genau solche Lücken zeigen erst manuelle Reviews.
PDFs verdienen eine eigene Prüfung, weil sie oft übersehen werden. Der Standard PDF/UA und das kostenfreie Prüfwerkzeug PAC helfen dabei, Dokumente wie Preislisten oder Angebotsvorlagen barrierefrei zu strukturieren, wie auch die Bundesfachstelle zu barrierefreien Dokumenten beschreibt.
Ein einfacher Screenreader-Check braucht keine Spezialausrüstung. Auf Windows reicht NVDA, auf dem Mac ist VoiceOver bereits vorinstalliert. Für einen ersten Test genügt ein kurzes Skript:
- Öffnen Sie die Startseite und navigieren Sie ausschließlich mit der Tabulatortaste.
- Rufen Sie das Kontaktformular auf und prüfen Sie, ob jedes Feld korrekt angesagt wird.
- Lassen Sie sich eine Produktseite oder Leistungsseite komplett vorlesen und achten Sie auf Sprünge in der Struktur.
Solche Checks gehören idealerweise in jeden Release-Zyklus, nicht nur einmal jährlich. Wer nach jedem größeren Update testet, statt nur einmal beim Launch, fängt neue Fehler früh ab, bevor Kunden sie melden.
Ausnahmen, unverhältnismäßige Belastung und saubere Dokumentation
Das BFSG erlaubt Ausnahmen, wenn eine vollständige Umsetzung eine unverhältnismäßige Belastung darstellen würde. Das ist keine pauschale Freikarte, sondern eine Einzelfallprüfung: Es geht um das Verhältnis zwischen den Kosten der Umsetzung und der Größe, den Ressourcen und dem geschätzten Nutzen für den Betrieb, wie die BFSG-FAQ der Bundesfachstelle erläutert.
Wer sich auf diese Ausnahme berufen will, muss sie belegen können. Eine solide Dokumentation sollte enthalten:
- Ein Prüfprotokoll, das zeigt, welche Kriterien geprüft und welche nicht erfüllt wurden.
- Eine Kostenschätzung für die vollständige Umsetzung im Verhältnis zur Betriebsgröße.
- Eine Liste geprüfter Alternativen, etwa ein telefonischer Kontaktweg als Ersatz für eine Online-Funktion.
Ohne diese Nachweise steht ein Betrieb im Streitfall ohne Verteidigung da. Fehlende Dokumentation ist damit riskanter als die eigentliche Umsetzung, gerade weil sie sich mit wenig Aufwand vermeiden lässt. Die Bundesfachstelle Barrierefreiheit bietet kostenfreie Beratung für genau solche Fragen an, ein Angebot, das viele Kleinunternehmen bislang kaum nutzen.
Netivoo-Praxis: Was wir kleinen Handwerksbetrieben konkret anbieten
Das Unternehmen bietet Webdesign-Dienstleistungen speziell für Handwerksbetriebe an und begleitet Kunden von der Bestandsaufnahme über die Umsetzung bis zum laufenden Hosting und der Wartung. Das Angebot umfasst einen festen Ansprechpartner und einen Festpreis-Prozess, mit dem eine neue Website meist innerhalb von wenigen Tagen umgesetzt wird. Gerade für Handwerksbetriebe, die selten Zeit für technische Detailfragen haben, verkürzt das den Weg von der Idee zur nutzbaren, barrierefreier gestalteten Seite deutlich. Wer die laufende Pflege danach nicht selbst übernehmen will, findet mit dem Wartungspaket ein Angebot, das Updates, kleinere Änderungen und Nachtests abdeckt.
Barrierefreiheit als Chance für kleine Unternehmen
Barrierefreiheit ist mehr als eine Pflichtübung. Sie erschließt Kundengruppen, die sonst absprungen, stärkt das Vertrauen in die Seriosität eines Betriebs und verbessert häufig nebenbei die Auffindbarkeit in Suchmaschinen, weil saubere Strukturen beiden Seiten dienen. Wer klein anfängt, aber konsequent bleibt, gewinnt mehr als nur Rechtssicherheit.
— Jonas
Netivoo-Angebot: Schnelle Umsetzung für Handwerksbetriebe

Ein Website-Relaunch mit Blick auf Barrierefreiheit kostet Zeit, die viele Handwerksbetriebe schlicht nicht haben. Netivoo übernimmt das komplett: von der Visitenkarte über die vollständige Firmenwebsite bis zum Komplettauftritt, jeweils mobil optimiert und mit klarer Struktur für Kontakt- und Anfrageformulare.
| Angebot | Für wen geeignet |
|---|---|
| Visitenkarte | Kleine Betriebe mit Grundpräsenz |
| Firmenwebsite | Betriebe mit mehreren Leistungsseiten |
| Komplettauftritt | Betriebe mit Galerie, Notdienst und Referenzen |
| Hosting-Paket | Laufender Betrieb und technische Sicherheit |
| Wartungspaket (Basis/Premium) | Regelmäßige Updates und Nachtests |
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Quellen
Weiterführende Informationen zu rechtlichen Pflichten für Handwerker-Websites finden sich in einem ergänzenden Überblick zu Website-Pflichten. Für die Erreichbarkeit außerhalb der Website lohnt sich ein Blick auf Lösungen zur telefonischen Erreichbarkeit kleiner Betriebe.
Dieser Artikel enthält allgemeine Informationen und ersetzt nicht die Beratung durch einen qualifizierten Anwalt. Wenden Sie sich an eine qualifizierte Rechtsfachperson zu Ihrer persönlichen Lage, bevor Sie auf Grundlage dieses Inhalts handeln.
- Handout Baustein 2 — Gesetzliche Grundlagen (Bundesfachstelle Barrierefreiheit)
FAQ
Für wen gilt Barrierefreiheit bei Websites verpflichtend?
Verpflichtend ist die Barrierefreiheit vor allem für Websites, die Verbrauchern einen Vertragsabschluss ermöglichen, etwa Onlineshops oder Buchungssysteme. Reine Informationsseiten ohne Transaktion und viele Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten fallen laut den BFSG-FAQ der Bundesfachstelle oft nicht unter die volle Pflicht.
Welche Richtlinien gelten für die Barrierefreiheit von Websites?
Die technische Grundlage bildet die europäische Norm EN 301 549, die weitgehend auf den Erfolgskriterien der WCAG aufbaut. Diese decken Kontrast, Tastaturbedienbarkeit, Alternativtexte und semantische Struktur ab.
Ist Barrierefreiheit für Websites in Deutschland verpflichtend?
Für viele kommerzielle Websites mit Vertragsabschluss ist Barrierefreiheit seit dem 28. Juni 2025 durch das BFSG verpflichtend. Ausnahmen gelten unter bestimmten Bedingungen für Kleinstunternehmen und für den Fall einer unverhältnismäßigen Belastung, die aber dokumentiert werden muss.
Was bedeutet Barrierefreiheit bei einer Homepage konkret?
Barrierefreiheit bedeutet, dass eine Homepage für möglichst alle Menschen nutzbar ist, unabhängig von Sehschärfe, motorischen Einschränkungen oder Hilfsmitteln wie Screenreadern. Dazu gehören ausreichender Kontrast, vollständige Tastaturbedienbarkeit, sinnvolle Alternativtexte und eine logische Überschriftenstruktur, wie sie in den WCAG-Kriterien beschrieben sind.
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Jonas Hoting
Webdesigner aus Oldenburg
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